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aktuelle Beitragserhöhungen privater Krankenversicherer

Geschrieben von admin am in TOP ARTIKEL

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zum 01.05.2010 erhöhen wieder vereinzelte private Krankenversicherer die Prämien der Voll- und Zusatzversicherungstarife. Neben den moderaten Erhöhungen bei der Continentale Krankenversicherung a. G. im Bereich von sieben bis acht Prozent im Tarif GS1plus gibt es bei der bayerischen Beamtenkrankenkasse deutlich stärkere Anpassungen im Bereich von deutlich über 20 Prozent. Einige Tarife für Jugendliche erhöhen die Prämien teilweise bis zu 50 Prozent.

Die genaue Höhe der Beitragsanpassungen zu den einzelnen Gesellschaften finden Sie unter den folgenden Links:

  • Beitragserhöhung Continentale Krankenversicherung
  • Beitragserhöhung bayerische Beamtenkrankenkasse



  • Privatversicherer wollen Ärzten weniger zahlen

    Geschrieben von admin am in TOP ARTIKEL

    kosten der gesundheit

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    Durch steigende Ausgaben im Gesundheitssystem und eine höhere Lebenserwartung müssen auch private Krankenversicherungen in Zukunft regelmäßig die Beiträge an sich verändernde Rahmenbedingungen anpassen. So fordern einige Krankenversicherer Instrumente, mit denen auch Sie Einfluss auf die Kosten nehmen können. „Vor allem Ärzte sollen zurückstecken“ sagte Günter Dibbern, Vorstand einer der größten privaten Krankenversicherung. Privat Versicherte seien zwar generell bereit für einen besseren Service auch weiterhin eine etwas höhere Vergütung zu zahlen, jedoch gebe es hier auch Grenzen. So wird für die annähernd gleiche Leistung teilweise weit mehr als das doppelte des üblichen Honorars in Rechnung gestellt. Die privaten Krankenversicherer wollen bei der Modernisierung der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte Öffnungsklauseln für ihre Branche erreichen, um besseren Einfluß auf die Kostenentwicklung für die private Krankenversicherung nehmen zu können.

    privat Versicherte leben länger

    Geschrieben von admin am in private Krankenversicherung

    glückliches Rentnerpaar am Strand

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    gesetzlich versicherte Rentener haben eine deutlich geringere Lebenserwartung als ihre privat versicherten Altersgenossen. Zu diesem Ergebnis kommt die Rostocker Demografin Eva Kibele. Diese Aussage lässt auf den ersten Blick vermuten, dass die bessere medizinische Versorgung sich in dieser deutlich höheren Lebenserwartung niederschlägt. Jedoch werden die Hauptgründe für diesen Unterschied in der Art der Beschäftigung, der Bildung und des Einkommens der privat versicherten sein. Laut neuesten Erhebungen sind die Auswirkungen der sozialen Unterschiede auf das Sterblichkeitsrisiko im erwerbsfähigen Alter noch größer. So spielt die körperliche Belastung während der Beschäftigungsphase eine sehr große Rolle.

    Zahnversicherung im Vergleich bei Finanztest

    Geschrieben von admin am in Krankenzusatzversicherung

    Zähne

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    Finanztest hat wieder die aktuellen Angebote der Versicherungen im Bereich Zahnzusatzversicherung unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist neu – nicht jedoch die Erkenntnis, dass es für den Verbraucher schier unmöglich ist aus den verschiedenen Tarifen das Passende herauszufiltern. Für Verwirrung sorgen nicht nur die verschiedenen Erstattungssätze, sondern auch die Basis, auf welche sich diese beziehen. So werden einmal 100 % auf den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse erstattet, andere Tarife leisten „nur“ 80 % auf den Restbetrag. Das Video zum Test von Stiftung Warentest finden Sie hier:

    GKV – Fristablauf für Sonderkündigungsrecht

    Geschrieben von admin am in gesetzliche Krankenkasse

    Kündigung

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    Wer kürzlich die Mitteilung seiner Krankenkasse erhalten hat dass ein Zusatzbeitrag fällig wird, kann auch ungeachtet der Mindestdauer der Mitgliedschaft von 18 Monaten jetzt noch kündigen. Die Sonderkündigung muss allerdings nachweislich bei der Krankenkasse vorliegen, bevor der Beitrag erstmalig fällig wird. Von dem Sonderbeitrag sind mehr als zehn Millionen Versicherte in Deutschland betroffen. Wechselmöglichkeiten zu einer neuen Krankenkasse: Wenn Sie weniger als 18 Monate Mitglied Ihrer aktuellen Kasse sind: Eine schriftliche Kündigung muss bei Ihrer Krankenkasse spätestens zu dem Zeitpunkt vorliegen, an dem zum ersten mal der Zusatzbeitrag fällig wird. Sie sind dann noch zwei Monate Mitglied bei Ihrer Krankenkasse, müssen aber für diesen Zeitraum keinen Zusatzbeitrag entrichten. Verpassen Sie diese Frist, kann erst wieder zum Ende der Mindestdauer von insgesammt 18 Monaten gekündigt werden. Wenn Sie länger als 18 Monate Mitglied Ihrer aktuellen Kasse sind: Es wird kein Sonderkündigungsrecht benötigt. Sie können mit einer Frist von zwei Monaten jederzeit kündigen, müssen aber während dieser Zeit den Zusatzbeitrag entrichten. Zu folgenden Terminen wird der Sonderbeitrag erstmalig fällig:
    • 15. März bei DAK und BKK advita
    • 20. März bei Deutsche BKK und BKK Phoenix
    • 25. März bei BKK Westfalen Lippe
    • 31. März bei BKK Gesundheit
    • 6. April bei BKK für Heilberufe
    • 15. April bei KKH Allianz

    Rösler will ans Preismonopol der Pharmaindustrie

    Geschrieben von admin am in TOP ARTIKEL

    Pharma

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    Die Pläne von Gesundheitsminister Rösler (FDP) zu den Preisen für Medikamente in Deutschland erzeugen bei der Opposition und den Pharmakonzernen wenig Begeisterung. Während die Opposition natürlich Ihrer Aufgabe genügend Gegenwind erzeugen zu müssen gerecht wird, fürchtet die Pharmaindustrie um Ihre Gewinne. Auch der Verweis der Pharmavertreter auf die hohe Mehrwertsteuer verblasst wenn man sich die Entwicklung der Kosten für Medikamente der letzten zehn Jahre verdeutlicht. So haben allein die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2009 über 32 Milliarden Euro für Medikamente ausgegeben. Dies sind fast 12 Milliarden Euro mehr als noch 1999. Laut OECD liegen die Preise in Deutschland im Schnitt 18 Prozent über denen anderer Industrieländer. Ein Hauptgrund sind die neuen patentgeschützten Medikamente, für die von den Pharmaunternehmen die Preise für einige Jahre selbst festgesetzt werden können.

    Gesundheitsreform und Bürgerentlastungsgesetz

    Geschrieben von admin am in TOP THEMA

    Gesundheitsreform

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    Bis 2009 waren private Vorsorgeaufwendungen nur im begrenzten Rahmen steuerlich absetzbar. Das Bundesverfassungsgericht sah dies als Verstoß gegen das Grundgesetz. Aus diesem Grund wurde die steuerliche Förderung der Krankenversicherungsbeiträge und der Pflegeversicherungsbeiträge im Bürgerentlastungsgesetz neu festgelegt. Dank dieser Gesetzesänderung können nun zukünftig deutlich höhere Beträge als Vorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden.