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Bis 2009 waren private Vorsorgeaufwendungen nur im begrenzten Rahmen steuerlich absetzbar. Das Bundesverfassungsgericht sah dies als Verstoß gegen das Grundgesetz. Aus diesem Grund wurde die steuerliche Förderung der Krankenversicherungsbeiträge und der Pflegeversicherungsbeiträge im Bürgerentlastungsgesetz neu festgelegt. Dank dieser Gesetzesänderung können nun zukünftig deutlich höhere Beträge als Vorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden.