GKV – Fristablauf für Sonderkündigungsrecht
14. März 2010 | Von Michael SchmidWer kürzlich die Mitteilung seiner Krankenkasse erhalten hat dass ein Zusatzbeitrag fällig wird, kann auch ungeachtet der Mindestdauer der Mitgliedschaft von 18 Monaten jetzt noch kündigen. Die Sonderkündigung muss allerdings nachweislich bei der Krankenkasse vorliegen, bevor der Beitrag erstmalig fällig wird. Von dem Sonderbeitrag sind mehr als zehn Millionen Versicherte in Deutschland betroffen. Wechselmöglichkeiten zu
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