Geschichte der Gesundheitsreformen

Geschichte der Gesundheitsreformen von 1977 bis 2011

1977   Kostendämpfungsgesetz

  • Einführung von Arzneimittel-Höchstbeträgen und Leistungsbeschränkungen
  • Abschaffung der Übernahme von Bagatell-Medikamenten durch die Krankenversicherung
  • Einführung von Zuzahlungen für Arznei-, Verbands- und Heilmittel
  • Streichung der Obergrenze für Eigenbeteiligung bei Zahnersatz von 500 DM

1982   Kostendämpfungsergänzungsgesetz

  • Erhöhung der Zuzahlungen für Arznei-, Verbands- und Heilmittel

 1983   Haushaltsbegleitgesetz

  • Die Krankenversicherung der Rentner ist nicht mehr beitragsfrei
  • Weitere Erhöhung der Zuzahlungen für Arznei-, Verbands- und Heilmittel

1989   Gesundheitsreformgesetz

  • Einführung einer "Negativliste" für vom Bundesministerium als unwirtschaftlich beurteilte Medikamente
  • Ausschluss von Bagatellarzneimitteln
  • Einführung von Festbeträgen für Arzneimittel (bei höheren Preisen muss der Patient die Differenz übernehmen) und einer höheren Rezeptgebühr für Arzneimittel
  • Verdopplung der Klinik-Zuzahlung
  • Kürzung der Leistungen bei Zahnersatz (auf 50% der Kosten) und bei kieferorthopädischer Behandlung (auf 75% der Kosten und nur im Erfolgsfall).
  • Aufnahme erweiterter Früherkennungsuntersuchungen und Leistungen einer häuslichen Pflegehilfe bei Pflegebedürftigkeit in den Leistungskatalog
  • Kürzung des Sterbegeldes

1993   Gesundheitsstrukturgesetz

  • Freie Wahl der Krankenkasse ab 1997 für alle Versicherten
  • Einführung der Budgetierung von Arztleistungen
  • Erhöhte Zuzahlungen für Medikamente sowie erhöhte Zuzahlungen bei Zahnersatz, Heilmitteln und Krankenhausbehandlung
  • Staffelung der Zuzahlungsbeträge für Medikamente nach Packungsgröße

1995   Einführung der Pflegeversicherung

  • 01.01.1995  Versicherungs- und Beitragspflicht
  • 01.04.1995  Leistungen für ambulante Pflege
  • 01.07.1995  Leistungen für stationäre Pflege

1996  Beitragsentlastungsgesetz

  • Streichung des Zuschusses zum Zahnersatz für Versicherte, die nach dem 31.Dezember 1978 geboren sind.
  • Abschaffung der Erstattung für Brillengestelle
  • Erhöhung der Zuzahlungen für Arzneimittel
  • Leistungskürzungen und Zuzahlungserhöhungen bei Kuren
  • Absenkung des Krankengeldes

1997  GKV-Neuordnungsgesetz

  • Weitere Erhöhung der Zuzahlungen für Arzneimittel, Krankenhausbehandlung und Heilmittel
  • Streichung des Kassenzuschusses für Zahnersatz für alle ab 1979 geborenen
  • Erhöhung der Eigenbeteiligung bei Fahrtkosten
  • Notopfer Krankenhaus

1999  Gesetz zur Stärkung der Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Reduzierung der Zuzahlungen für Arzneimittel
  • Wiedereinführung der Zahnersatzleistungen für nach 1978 Geborene
  • Rückkehr zum Sachleistungsprinzip beim Zahnersatz
  • Wiedereinführung der Budgets für Arzthonorare, Arznei- und Heilmittel, Krankenhäuser

2000  Gesundheitsreform

  • Stärkung der Gesundheitsförderung, Vorsorge und Rehabilitation
  • Verschärfung der Budgets für Arzthonorare, Arzneien und Krankenhäuser, Regresspflicht bei Budgetüberschreitung
  • Umstellung auf Fallpauschalen bei der Krankenhausbehandlung

2001   Ablösung der Arzneimittelbudgets

  • Ablösung des Arznei – und Heilmittelbudgets

2002   Arzneimittelausgabenbegrenzungsgesetz

2002   Beitragssatzsicherungsgesetz

  • Anhebung der Versicherungspflichtgrenze
  • Absenkung der erstattungsfähigen Preise für zahntechnische Leistungen
  • Halbierung des Sterbegeldes
  • Verpflichtung der Apotheken und der Pharmaindustrie zu Rabatten für die Krankenkassen

2004  Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG)

  • Abschaffung des Sterbegeldes
  • Abschaffung des Entbindungsgeldes
  • Volle Beitragspflicht für Betriebsrenten und Versorgungsbezüge
  • Reduzierung des allgemeinen Beitragssatzes um 0,9% und Einführung eines nur vom Arbeitnehmer zu zahlenden Beitrags von 0,9%
  • Einführung der Praxisgebühr
  • Zuschüsse für Sehhilfen nur noch für Kinder
  • Fahrtkosten werden nur noch in medizinisch zwingenden Fällen übernommen
  • Abschaffung der Erstattung von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten
  • Zuzahlung für Arzneimittel zwischen 5,- € und 10,- €
  • Leistungsbegrenzung bei Zahnersatz auf Festzuschüsse
  • 10%  Selbstbeteiligung für Heilmittel plus Rezeptgebühr
  • Selbstbeteiligung bei Hilfsmitteln
  • Erhöhung der Zuzahlung im Krankenhaus

2007Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV – WSG)

  • Einführung der Krankenversicherungspflicht in Deutschland (ab 01.04.2007 bzw. 01.01.2009)
  • Einführung des Basistarifs in der PKV, der den Leistungen der GKV entspricht und für den Kontrahierungszwang besteht
  • Schaffung des Gesundheitsfonds zum 01.01.2009 mit einem bundesweit einheitlichen Beitragssatz
  • Erlaubnis für die Kassen, Zusatzbeiträge zu erheben oder auch Beiträge zu erstatten.
  • Erlaubnis für die Kassen, Wahltarife anzubieten
  • Versicherte in der PKV dürfen bei einem Versichererwechsel Teile ihrer Alterungsrückstellungen mitnehmen
  • Impfungen und Kuren werden zu Pflichtleistungen der GKV

2008   Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (PfWG)

  • Schrittweise Anhebung der Sätze für ambulante Sachleistungen, des Pflegegeldes sowie – bei Pflegestufe III – der stationären Leistungen
  • Einführung des Anspruchs auf  „Pflegezeit“ für Arbeitnehmer gegenüber Arbeitgebern mit mindestens 15 Beschäftigten
  • Erhöhung des Beitragssatzes
  • Einführung einer Leistung von 100,- € bis 200,- € monatlich bei Demenz

2011   GKV-Finanzierungsgesetz und Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz

  • Erhöhung der Beitragssatzes und Festschreibung des Arbeitgeberanteils
  • Kassen dürfen je nach Bedarf unbegrenzt Zusatzbeiträge erheben, die bei Überschreiten von 2% der beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten über einen Sozialausgleich begrenzt werden
  • Pharmaunternehmen müssen bei neuen Medikamenten den Zusatznutzen nachweisen und dann wird der Preis mit den Kassen ausgehandelt – bei nicht nachweisbarem Zusatznutzen wird ein Festbetrag festgelegt, der nicht zu höheren Behandlungskosten führen darf