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Gesundheitsreform und Bürgerentlastungsgesetz
Bis 2009 waren private Vorsorgeaufwendungen nur im begrenzten Rahmen steuerlich absetzbar. Das Bundesverfassungsgericht sah dies als Verstoß gegen das Grundgesetz. Aus diesem Grund wurde die steuerliche Förderung der Krankenversicherungsbeiträge und der Pflegeversicherungsbeiträge im Bürgerentlastungsgesetz neu festgelegt. Dank dieser Gesetzesänderung können nun zukünftig deutlich höhere Beträge als Vorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden.
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- aktuelle Beitragserhöhungen privater Krankenversicherer
- Privatversicherer wollen Ärzten weniger zahlen
- privat Versicherte leben länger
- Zahnversicherung im Vergleich bei Finanztest
- GKV – Fristablauf für Sonderkündigungsrecht
- Rösler will ans Preismonopol der Pharmaindustrie
- Gesundheitsreform und Bürgerentlastungsgesetz
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zum 01.05.2010 erhöhen wieder vereinzelte private Krankenversicherer die Prämien der Voll- und Zusatzversicherungstarife. Neben den moderaten Erhöhungen bei der Continentale Krankenversicherung a. G. im Bereich
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Durch steigende Ausgaben im Gesundheitssystem und eine höhere Lebenserwartung müssen auch private Krankenversicherungen in Zukunft regelmäßig die Beiträge an sich verändernde Rahmenbedingungen anpassen. So fordern
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Die Pläne von Gesundheitsminister Rösler (FDP) zu den Preisen für Medikamente in Deutschland erzeugen bei der Opposition und den Pharmakonzernen wenig Begeisterung. Während die Opposition
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gesetzlich versicherte Rentener haben eine deutlich geringere Lebenserwartung als ihre privat versicherten Altersgenossen. Zu diesem Ergebnis kommt die Rostocker Demografin Eva Kibele. Diese Aussage lässt auf den ersten Blick vermuten, dass die bessere medizinische Versorgung sich in dieser deutlich höheren Lebenserwartung niederschlägt. Jedoch werden die Hauptgründe für diesen Unterschied in der Art der Beschäftigung, der
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Finanztest hat wieder die aktuellen Angebote der Versicherungen im Bereich Zahnzusatzversicherung unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist neu – nicht jedoch die Erkenntnis, dass es für den Verbraucher schier unmöglich ist aus den verschiedenen Tarifen das Passende herauszufiltern. Für Verwirrung sorgen nicht nur die verschiedenen Erstattungssätze, sondern auch die Basis, auf welche sich diese
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Wer kürzlich die Mitteilung seiner Krankenkasse erhalten hat dass ein Zusatzbeitrag fällig wird, kann auch ungeachtet der Mindestdauer der Mitgliedschaft von 18 Monaten jetzt noch kündigen. Die Sonderkündigung muss allerdings nachweislich bei der Krankenkasse vorliegen, bevor der Beitrag erstmalig fällig wird. Von dem Sonderbeitrag sind mehr als zehn Millionen Versicherte in Deutschland betroffen. Wechselmöglichkeiten zu
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